Die Zugangsdaten werden seitens ZKN automatisch an die beim Ausbildungsvertrag hinterlegten E-Mail-Adressen versendet. Sollten Sie dennoch keine Zugangsdaten erhalten haben, kontaktieren Sie gerne den Support. Gründe könnten zum Beispiel fehlerhaft übertragene E-Mail-Adressen oder im Spam-Ordner gelandete E-Mails sein.
Bei Schwierigkeiten mit dem Login oder bei technischen Problemen im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Ausbildungsnachweises wenden Sie sich bitte an: support@zkn-berichtsheft.de
Sobald die Zahnärztekammer Kenntnis von einer Vertragsauflösung bekommt, wird der Ausbildungsnachweis erst einmal außer Kraft gesetzt. Kurz nachdem der oder die Auszubildende das Ausbildungsverhältnis in einer anderen Praxis fortsetzt, wird der bereits begonnene Ausbildungsnachweis wieder aktiviert und kann mit der neuen Praxis fortgeführt werden.
Im eingeloggten Bereich können Sie in Ihrem Profil Ihre Daten korrigieren.
Stichpunktartig müssen Sie aufführen, welche Tätigkeiten in der Berichtswoche durchgeführt wurden. Zu jedem dieser Stichpunkte muss der Lernort (Praxis oder Berufsschule) angeben werden.
Zusätzlich muss aus dem angebotenen Dropdown Menü zugeordnet werden, zu welcher Berufsbildposition des hinterlegten Ausbildungsrahmenplans die aufgeführte Tätigkeit gehört.
Nein, zusätzliche Berichte müssen nicht geschrieben werden.